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Gemeinde Inden

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Die elektronische Melderegisterauskunft
Die elektronische Melderegisterauskunft bietet Auskunftssuchenden die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Auskünfte aus dem Melderegister zu erhalten. Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen. Melderegisterauskünfte können wie folgt gestellt werden:

Großkunden
Großkunden (Poweruser) sind z.B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang Melderegisterauskünfte benötigen. Sie können sich bei ZEMA über ein Kontaktformular registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

 Zur Anmeldeseite Zemaonline.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Behörden
Über das Meldeportal für Behörden (MpB) wird es Mitarbeitern von Behörden ermöglicht, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Melderegisterdaten kostenlos nachzufragen.

 Weitere Informationen erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Privatpersonen
Anfragen von Privatpersonen können leider nicht elektronisch, sondern nur schriftlich oder mündlich direkt beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Inden gestellt werden. Für eine einfache Melderegisterauskunft wird eine Verwaltungsgebühr von 11 Euro erhoben. Bei schriftlicher Anfrage sind die Gebühren der Anfrage beizufügen. Eine Abbuchungsermächtigung oder Briefmarken können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Ihrer Melderegisteranfrage entweder einen Scheck oder die Kopie des Überweisungsformulars mit Bankstempel bei. Bei mündlicher Anfrage im Einwohnermeldeamt können die Gebühren in bar bezahlt werden.

Erläuterungen und Hinweise