Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen im Betreuungsangebot werden mit dem Beitrag für März 2021 im 3. Monat in Folge die Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sowie der Übermittagsbetreuung "acht bis eins" nachträglich nicht erhoben.
Die Grundlage hierfür ergibt sich aus dem § 5 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule.
Die bereits eingezogenen Beiträge werden mit dem Beitrag für 04/2021 verrechnet bzw. an die Eltern und Erziehungsberechtigten zurückerstattet.
Die Landesregierung hat im Monat Januar den hälftigen Betrag der
ausfallenden Einnahmen der Kommunen übernommen.