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Gemeinde Inden

Hinweis des Steueramtes

zum Eigentumswechsel

Hinweis der Verwaltung zum Eigentumswechsel

Das Steueramt der Gemeinde Inden erhält zurzeit vom zuständigen Finanzamt keine Mitteilungen zu den Eigentumswechseln, da das Finanzamt vorrangig die Grundsteuerreform bearbeitet.

Wird nach einem Beurkundungstermin beim Notar vom alten und neuen Eigentümer ein vorzeitiger Eigentumswechsel gewünscht, so finden Sie hierzu auf der Homepage der Gemeinde Inden den Vordruck „Mitteilung über den Eigentumswechsel“.

Gerne sendet ihnen das Steueramt der Gemeinde auf Wunsch auch den Vordruck per E-Mail oder auf dem Postweg zu.

Sobald der Vordruck ausgefüllt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben beim Steueramt eingereicht wird, wird der Eigentumswechsel umgehend durchgeführt.

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