Inhalt anspringen

Gemeinde Inden

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW informiert:

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft

Durch die neue Reform können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. 

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldstelle eine Vielzahl von eingehenden Neuanträgen bewältigen muss. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. 

Bereits ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und im Anschluss online ein Wohngeldantrag gestellt werden. Anschließend erhalten Sie von der Wohngeldstelle ein Schreiben, in dem aufgelistet ist, welche Unterlagen für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorzulegen sind. 

Eine „Schritt für Schritt-Anleitung“ für den Weg durch den Wohngeldrechner finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Inden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die  Wohngeldstelle unter wohngeldstelleindende

Zweiter Heizkostenzuschuss 

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. 

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu. 

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich. 

Erläuterungen und Hinweise