Corona News
Ab Freitag den 23.07.2021 gelten im Kreis Düren gem. CoronaSchVO wieder die Regelungen für die Inzidenzstufe 1.
Die wohl wichtigsten Regelungen der Stufe 1 sind:
· Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.
· Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. (Gilt, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt)
· Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen möglich. Aktuell Negativtest oder Mindestabstand erforderlich.
· Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen.
· Clubs und Diskotheken dürfen nur im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen.
· Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen mit negativem Testnachweis erlaubt.
· Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit.
· Partys mit 100 Gästen im Freien oder 50 Gästen innen sind möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit.
· Liegt die Landesinzidenz ebenfalls weiter unter 35, ist die Innengastronomie weiterhin ohne Testnachweise erlaubt.
Hinweis: Dort, wo ein negativer Testnachweis erforderlich ist, ist alternativ auch ein Genesungsnachweis oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes möglich.